Praxiskommunikation
Die elektronische Behandlungsinformation - mit Sicherheit für Sie
Ähnlich der seit mehr als einem Jahrzehnt bundesweit geplanten, aber nie realisierten Elektronischen Patientenakte, kann die Knappschaft via eBI, nach Einverständniserklärung der Patienten, den Kliniken das Wissen über Vorerkrankungen, über aktuelle und frühere Arzneimitteltherapie der Patienten und über frühere stationäre Behandlungen und ambulant betreuende Ärzte zur Verfügung stellen. Letztendlich eine komplette Behandlungshistorie, als notwendige Voraussetzung für eine Therapie frei von vermeidbaren Risiken.
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