Zahnärztliche Chirurgie und Implantologie
Hier trägt die Klinik der zunehmenden Zahl von Patienten mit körperlichen und geistigen Behinderungen und Risikofaktoren Rechnung und versorgt diese in Abhängigkeit vom Risikoprofil ambulant oder stationär in allgemeiner oder lokaler Schmerzausschaltung.
Hierunter fallen behandlungsunwillige Kinder, Demenzpatienten, geistig behinderte Menschen, Patienten mit Blutgerinnungsstörungen (Antikoagulantientherapie) und Patienten mit kardialen, pulmonalen, endokrinologischen oder infektiösen Risiken.
Für die zahnärztliche Versorgung Behinderter besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Konrad-Morgenroth-Förderer-Gesellschaft, wodurch auch die nicht-chirurgische zahnärztliche Versorgung einschließlich Röntgendiagnostik in Narkose sichergestellt ist. Im Bereich der Implantologie erfolgt neben der „einfachen“ Versorgung mit Zahnimplantaten vor allem die rekonstruktive Chirurgie des abgebauten und nicht mehr implantatfähigen Kieferknochens mit den verschiedensten Formen der Transplantation.
Diese Augmentationen werden zum Teil als „Auftragsleistung“ für niedergelassene Implantologen durchgeführt und häufig auch bei den oben genannten Patientengruppen mit Fehlbildungen, Tumoren oder nach Unfällen, vor allem auch bei Risikopatienten.
Hierunter fallen behandlungsunwillige Kinder, Demenzpatienten, geistig behinderte Menschen, Patienten mit Blutgerinnungsstörungen (Antikoagulantientherapie) und Patienten mit kardialen, pulmonalen, endokrinologischen oder infektiösen Risiken.
Für die zahnärztliche Versorgung Behinderter besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Konrad-Morgenroth-Förderer-Gesellschaft, wodurch auch die nicht-chirurgische zahnärztliche Versorgung einschließlich Röntgendiagnostik in Narkose sichergestellt ist. Im Bereich der Implantologie erfolgt neben der „einfachen“ Versorgung mit Zahnimplantaten vor allem die rekonstruktive Chirurgie des abgebauten und nicht mehr implantatfähigen Kieferknochens mit den verschiedensten Formen der Transplantation.
Diese Augmentationen werden zum Teil als „Auftragsleistung“ für niedergelassene Implantologen durchgeführt und häufig auch bei den oben genannten Patientengruppen mit Fehlbildungen, Tumoren oder nach Unfällen, vor allem auch bei Risikopatienten.