Patientenverfügung einfach erklärt
Heimatverein Marl e.V., Ludes & Ludes - Rechtsanwälte & Notare und Klinikum Vest informierten
Rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung zur kostenlosen Informationsveranstaltung am Dienstag, 28.05.2019 in das Kulturzentrum Erlöserkirche in Marl. Dort referierten Dr. med. Ludger Springob, Chefarzt der Klinik für Geriatrie (Zentrum für Altersmedizin) des Klinikums Vest, Gabriele Ibing, Krankenhausseelsorgerin im Klinikum Vest und Doris Ludes, Rechtsanwältin und Notarin aus Marl rund um das Thema „Patientenverfügung“.
Selbst bestimmt leben, auch am Lebensende, erfordert es, sich frühzeitig mit Fragen zu beschäftigen, die in solchen besonderen Lebenslagen bedeutsam werden. Patientenverfügung und Patientenvollmacht können wichtige Instrumente dafür sein, den letzten Lebensabschnitt so zu durchleben, wie man selbst sich das vorgestellt hat. Ärzte und Krankenhäuser werden mit der entsprechenden Klärung im Vorfeld zu Partnern bei der Bewältigung schwerer und vielleicht finaler Krankheitsphasen. Auch Palliativmedizin bedeutet heute mehr als eine reine Sterbebegleitung. Es geht darum, Lebensqualität so lange wie möglich zu erhalten und dabei den Willen des Patienten umzusetzen.
Der medizinisch-technische Fortschritt bis heute steht für segensreiche Hilfestellungen bei der Behandlung und Überwindung von Krankheit, wirft aber auch die Frage auf, wann es in den Vordergrund rücken muss, das Sterben von Patienten gemäß deren eigenen Willen zu begleiten. Dr. med. Ludger Springob weiß, wie wichtig die Einbeziehung der Angehörigen bei diesem sensiblen Thema ist. Der Chefarzt der Klinik für Geriatrie (Zentrum für Altersmedizin), Paracelsus-Klinik Marl, beleuchtete anhand von Fallbeispielen aus dem klinischen Alltag einer Geriatrie die Situationen, in denen vorliegende oder auch nicht vorliegende Patientenverfügungen bzw. Vorsorgevollmachten zu entsprechenden Konsequenzen geführt haben und veranschaulichte damit die Wichtigkeit und Relevanz des Themas.
„Wer eine Patientenverfügung erstellen will, muss sich Gedanken machen über die Endlichkeit seines Lebens, über die Wünsche, die man hat in Bezug auf medizinische Behandlungen und über die Art und Weise, wie man sterben möchte“, erklärt Gabriele Ibing, Krankenhausseelsorgerin im Klinikum Vest. „Jeder Mensch hat seinen eigenen Weg und seine eigene Zeit, Fragen des Lebensendes an sich heran zu lassen und diese ggf. in einer Patientenverfügung zu regeln, allerdings kann niemand dazu gezwungen werden.“, so die Pastoralreferentin. Gabriele Ibing beleuchtete das Thema aus ethischer Sicht und ging dabei insbesondere auf die Wünsche am Ende des Lebens und die Vorstellung, was für einen Menschen überhaupt Lebensqualität bedeutet, ein.
Begrifflichkeiten wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung schrecken zunächst ab. Viele denken, das Thema beträfe sie (noch) nicht. Viele scheuen sich vor der Beschäftigung damit, weil es ein sehr sensibles und negativ besetztes Thema ist. Ein weiteres großes Problem ist jedoch ganz einfach die Scheu vor dem „Papierkram“. Die Scheu vor Anträgen, vor Fachbegriffen und davor, eine solch große und wichtige Entscheidung zu treffen. Um den Besuchern diese Scheu ein wenig zu nehmen, nahm Rechtsanwältin und Notarin Doris Ludes das Thema Patientenverfügung auch aus rechtlicher Sicht in den Blick und erläuterte für Laien verständlich, wie man eine Patientenverfügung angeht und was es bei der Ausstellung zu berücksichtigen gilt. Die Endlichkeit des Lebens und auch des möglichen eigenen Handelns bringt die Notwendigkeit weiterer Vorsorge mit sich. Doris Ludes erläuterte, warum für einen jeden von uns die Notwendigkeit besteht, sein Leben wie auch seinen Tod zu regeln und denjenigen, die einen versorgen, die notwendige Legitimation zu erteilen.
Die Marler Rechtsanwältin und Notarin ist unter anderem anwaltlich schwerpunktmäßig tätig in Fragen des Erbrechts und bearbeitet als Notarin im Wesentlichen Themen wie Erbrecht, Nachlassangelegenheiten, Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Als Profis auf diesem Gebiet standen die drei Referenten den Besucherinnen und Besuchern auch für persönliche Fragen zur Verfügung, die von Veranstalter Heribert Bösing (Organisator im Kulturzentrum Erlöserkirche) moderiert wurden.
Veranstaltungsplakat
Selbst bestimmt leben, auch am Lebensende, erfordert es, sich frühzeitig mit Fragen zu beschäftigen, die in solchen besonderen Lebenslagen bedeutsam werden. Patientenverfügung und Patientenvollmacht können wichtige Instrumente dafür sein, den letzten Lebensabschnitt so zu durchleben, wie man selbst sich das vorgestellt hat. Ärzte und Krankenhäuser werden mit der entsprechenden Klärung im Vorfeld zu Partnern bei der Bewältigung schwerer und vielleicht finaler Krankheitsphasen. Auch Palliativmedizin bedeutet heute mehr als eine reine Sterbebegleitung. Es geht darum, Lebensqualität so lange wie möglich zu erhalten und dabei den Willen des Patienten umzusetzen.
Der medizinisch-technische Fortschritt bis heute steht für segensreiche Hilfestellungen bei der Behandlung und Überwindung von Krankheit, wirft aber auch die Frage auf, wann es in den Vordergrund rücken muss, das Sterben von Patienten gemäß deren eigenen Willen zu begleiten. Dr. med. Ludger Springob weiß, wie wichtig die Einbeziehung der Angehörigen bei diesem sensiblen Thema ist. Der Chefarzt der Klinik für Geriatrie (Zentrum für Altersmedizin), Paracelsus-Klinik Marl, beleuchtete anhand von Fallbeispielen aus dem klinischen Alltag einer Geriatrie die Situationen, in denen vorliegende oder auch nicht vorliegende Patientenverfügungen bzw. Vorsorgevollmachten zu entsprechenden Konsequenzen geführt haben und veranschaulichte damit die Wichtigkeit und Relevanz des Themas.
„Wer eine Patientenverfügung erstellen will, muss sich Gedanken machen über die Endlichkeit seines Lebens, über die Wünsche, die man hat in Bezug auf medizinische Behandlungen und über die Art und Weise, wie man sterben möchte“, erklärt Gabriele Ibing, Krankenhausseelsorgerin im Klinikum Vest. „Jeder Mensch hat seinen eigenen Weg und seine eigene Zeit, Fragen des Lebensendes an sich heran zu lassen und diese ggf. in einer Patientenverfügung zu regeln, allerdings kann niemand dazu gezwungen werden.“, so die Pastoralreferentin. Gabriele Ibing beleuchtete das Thema aus ethischer Sicht und ging dabei insbesondere auf die Wünsche am Ende des Lebens und die Vorstellung, was für einen Menschen überhaupt Lebensqualität bedeutet, ein.
Begrifflichkeiten wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung schrecken zunächst ab. Viele denken, das Thema beträfe sie (noch) nicht. Viele scheuen sich vor der Beschäftigung damit, weil es ein sehr sensibles und negativ besetztes Thema ist. Ein weiteres großes Problem ist jedoch ganz einfach die Scheu vor dem „Papierkram“. Die Scheu vor Anträgen, vor Fachbegriffen und davor, eine solch große und wichtige Entscheidung zu treffen. Um den Besuchern diese Scheu ein wenig zu nehmen, nahm Rechtsanwältin und Notarin Doris Ludes das Thema Patientenverfügung auch aus rechtlicher Sicht in den Blick und erläuterte für Laien verständlich, wie man eine Patientenverfügung angeht und was es bei der Ausstellung zu berücksichtigen gilt. Die Endlichkeit des Lebens und auch des möglichen eigenen Handelns bringt die Notwendigkeit weiterer Vorsorge mit sich. Doris Ludes erläuterte, warum für einen jeden von uns die Notwendigkeit besteht, sein Leben wie auch seinen Tod zu regeln und denjenigen, die einen versorgen, die notwendige Legitimation zu erteilen.
Die Marler Rechtsanwältin und Notarin ist unter anderem anwaltlich schwerpunktmäßig tätig in Fragen des Erbrechts und bearbeitet als Notarin im Wesentlichen Themen wie Erbrecht, Nachlassangelegenheiten, Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Als Profis auf diesem Gebiet standen die drei Referenten den Besucherinnen und Besuchern auch für persönliche Fragen zur Verfügung, die von Veranstalter Heribert Bösing (Organisator im Kulturzentrum Erlöserkirche) moderiert wurden.
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